Im Sommer letzten Jahres fällte das Hamburger Arbeitsgericht ein Urteil, das vielleicht in die Geschichte eingeht: Ein Angestellter der Hamburger Hochbahn AG hatte gegen seine Zwangsverrentung mit 65 Jahren geklagt. Er hatte Spaß an der Arbeit und wollte einfach nicht so mir nichts dir nichts damit aufhören müssen. Aber der Arbeitsvertrag sah die automatische Vertragsbeendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Das Gericht gab dem Kläger unter Hinweis auf die implizite Altersdiskriminierung Recht und verklagte die Hochbahn auf Wiedereinstellung. Endgültig wird diese Causa wohl erst mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes entschieden. Aber die Zwangsverrentung wird kaum rehabilitiert werden können. Sie gehört zu einer Zeit, in der die Menschen am Ende ihres Arbeitslebens erschöpft, ausgelaugt und – ja, auch unproduktiv wurden. Aber für wen gilt das heute noch? Für wen erst wird das in 10 oder 20 Jahren noch gelten? Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Mann seine Arbeit, die ihm eben auch Spaß bereitet, wieder aufnehmen dürfte. Man muss nicht Großschauspieler, Maler oder Dirigent sein, um sich mit 65 Jahren nicht nach dem Rentenstillstand zu sehnen. Näheres zum Fall kann man u.a. in der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe (Nr. 37) auf Seite 84 nachlesen.

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