Knabbern an der Grenze

Knabbern an der Grenze

Während es jetzt den ersten Jahrgag „erwischt“ hat, der einen Monat später in Rente gehen darf, flammt die Diskussion erneut auf, ob die Rente mit 67 eine Zumutung darstellt (so einige Gewerkschaften) oder im Gegenteil noch  nicht weit genug gedacht ist (so z.B. Allianz-VV Michael Diekmann). Diese Diskussion wird es sich m. E. auf absehbare Zeit im öffentlichen Raum bequem machen und – wie beispielsweise die Diskussion um Abgeordnetendiäten – immer wieder „hoch poppen“. Zuwandererrate, Rentenkassenstand etc. bieten immer wiederkehrende Möglichkeiten hierzu. Wesentlich origineller und auch beachtenswerter ist das Plädoyer von Hans Magnus Enzensberger in einer der letzten SPIEGEL-Ausgaben: er fordert das Ende des staatlichen Rentendiktats und die Vertragsfreiheit unter den Beteiligten. Angesichts der Buntheit der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit hat jede Abkehr von Generalnormen (vom Strafrecht einmal abgesehen) etwas wohlig realistisches an sich. Manch einer muss heute länger „buckeln“ als er möchte; andere  müssen wider ihren eigenen Willen durch  staatliche Zwangsbeglückung ihren geschätzten oder gar geliebten Job (ja, das gibt es!) vorzeitig an den Nagel hängen. Wie demokratisch vernünftig wirkt da die Option einer selbstbestimmten Entscheidung! Und es scheint mir keineswegs ausgemachte Sache zu sein, dass die Rentenkasse unter einer solchen Individualisierung leiden müsste!

Die definitive Rentengrenze wird weiterhin im Nebel bleiben

Die definitive Rentengrenze bleibt bis auf weiteres im Nebel

Lebenslanges Lernen statt „Was Hänschen nicht…

Lebenslanges Lernen statt „Was Hänschen nicht…

Die alte Gretchefrage, ob nun das Sein das Bewußtsein bestimmt oder ob das Gegenteil nicht doch treffender ist, soll hier nicht geklärt werden. Aber „Sprüche“ und Volksweisheiten als Essenzen kolltektiver Annahmen oder Unterstellungen haben eine erstaunliche Lebensdauer. Und sie prägen mit Sicherheit Einstellungen zu verschiedenen Herausforderungen des Lebens. Die aktuelle Hochglanz-Formulierung vom „lebenslangen Lernen“ steht der noch immer tief in vielen Gemütern verankerte Annahme, Hans könne nicht mehr erlernen, was Hänschen nicht bereits gelernt hat, entgegen.

Die zunehmenden Nachfragen älterer und alter  Bürger nach Fernstudiengängen sind ein Beleg für die Aufweichung des alten „Glaubensbekenntnisses“. Früher hatten die sogenannten „Seniorenstudiengänge“ immer ein wenig den Beigeschmack der staatlich finanzierten Beschäftigungstherapie. Angesichts drohenden Fachkräftemangels und verlängerter Lebenszeiten sieht das heute ganz anders aus. Natürlich nicht für alle, aber die Zahl volkswirtschaftlich relevanter alter „Neustudenten“, die ihre Entscheidung mit Blick auf die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes trifft, wird in den nächsten Jahren sicherlich erheblich zunehmen. Zwar ist die Studiengangswelt für diese Zielgruppe noch übersichtlicher als bei den Jungstudenten, aber das Angebot wird auch für die Alten immer größer. Womöglich kommen wir über kurz oder lang dahin, Seniorstudenten gar nicht mehr extra aufzuführen. Dann muesste sich niemeand mehr die Frage stellen, ob Seniorenstudiengängen nicht doch etwas Altersdiskriminierendes an sich haben. Aber gemach: die Zukunft braucht ihre Zeit. Im Bereich der Fernstudien gibt es jedenfalls heute eine beachtenswerte und hilfreiche Übersicht auf den Seiten der Initiative lebenslanges Lernen. Unter dem Reiter „Weiterbildung“: …“für Senioren“ finden sich hier ein paar wichtige Grundinformationen für all jene, die sich mit dem Gedanken tragen, der Hochglanzformulierung zumindest im eigenen Leben reale Bedeutung zu geben. Wobei auch die nicht-altenspezifischen Hinweise lesenswert erscheinen.

Die Rentenmauer bröckelt

Im Sommer letzten Jahres fällte das Hamburger Arbeitsgericht ein Urteil, das vielleicht in die Geschichte eingeht: Ein Angestellter der Hamburger Hochbahn AG hatte gegen seine Zwangsverrentung mit 65 Jahren geklagt. Er hatte Spaß an der Arbeit und wollte einfach nicht so mir nichts dir nichts damit aufhören müssen. Aber der Arbeitsvertrag sah die automatische Vertragsbeendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Das Gericht gab dem Kläger unter Hinweis auf die implizite Altersdiskriminierung Recht und verklagte die Hochbahn auf Wiedereinstellung. Endgültig wird diese Causa wohl erst mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes entschieden. Aber die Zwangsverrentung wird kaum rehabilitiert werden können. Sie gehört zu einer Zeit, in der die Menschen am Ende ihres Arbeitslebens erschöpft, ausgelaugt und – ja, auch unproduktiv wurden. Aber für wen gilt das heute noch? Für wen erst wird das in 10 oder 20 Jahren noch gelten? Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Mann seine Arbeit, die ihm eben auch Spaß bereitet, wieder aufnehmen dürfte. Man muss nicht Großschauspieler, Maler oder Dirigent sein, um sich mit 65 Jahren nicht nach dem Rentenstillstand zu sehnen. Näheres zum Fall kann man u.a. in der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe (Nr. 37) auf Seite 84 nachlesen.

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